Geschäftsbedingungen
Verkäufer
Ropere ist ein Unternehmen der Wawahi s.r.o., Loosova 990/24, Prag, 14900, Tschechien. Registriert unter ID 05623740, USt-ID 05623740. Kontakt ist info@ropere.com.
Waren
Die Ware ist stets neu, sofern auf der Warenkarte nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Standardgarantie beträgt 2 Jahre. Die Batteriegarantie beträgt 6 Monate. Die Anzahl auf Lager ist real, wenn null Stück auf Lager sind, wird das Datum der nächsten Lieferung an das Lager angezeigt.
Zahlungen
Die Zahlung erfolgt über Comgate, SEPA EUR.
Comgate Payments, a.s., Gočárova třída 1754 / 48b, Hradec Králové
Comgate email support: platby-podpora@comgate.cz
Comgate support: +420 228 224 267
Manual for card payments: https://help.comgate.cz/v1/docs/en/payments-by-a-card
Manual for bank transfer payments: https://help.comgate.cz/docs/en/bank-transfers
Lieferung
Die Versandkosten werden nach dem tatsächlichen Gewicht der Ware berechnet. Die Sendung kann in mehrere Pakete aufgeteilt werden. Die Lieferung erfolgt durch Versandunternehmen, die ihre Dienstleistungen im Lieferland erbringen. Die Ware wird in der Regel am Tag der Bestellung oder am nächsten Werktag verpackt. Anschließend werden sie an das Transportunternehmen übergeben.
Produktreklamation
In Kürze
Bei Reklamationen kontaktieren Sie uns bitte unter info@ropere.com. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihre Reklamation zu lösen - Umtausch, Warenrückgabe oder sonstiges. Warenrücksendungen ohne Angabe von Gründen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt und nur, wenn die Ware unbenutzt, unbeschädigt und originalverpackt ist.
Artikel 1 - Einleitende Bestimmungen
Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (nachfolgend „Reklamationen“) sind stets gemäß dieser Reklamationsordnung auszuüben. Angelegenheiten, die nicht durch diese Reklamationsordnung geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer wird den Käufer in geeigneter Weise mit diesen Reklamationsregeln vertraut machen. Dieses Beschwerdeverfahren entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetz Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz in der Fassung vom 1. Januar 2014.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:
wenn die Ware zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft ist und für einen solchen Mangel ein Nachlass auf den Kaufpreis vereinbart ist,
wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad entspricht, den die Ware bei Übernahme durch den Käufer hatte,
der Mangel der Sache durch Abnutzung durch normalen Gebrauch entstanden ist oder sich aus der Beschaffenheit der Sache ergibt (z. B. am Ende der Lebensdauer),
vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung verursacht wurde,
der Mangel ist auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat.
Artikel 2 - Anspruch
Der Käufer hat das Recht, beim Verkäufer an seinem Sitz (nach vorheriger Terminbestätigung) oder durch Zusendung der reklamierten Ware per Post oder Transportunternehmen zu reklamieren. Der Käufer ist verpflichtet, das Reklamationsrecht nachzuweisen, insbesondere das Kaufdatum zu dokumentieren, entweder durch Vorlage eines Verkaufsbelegs, Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus mangelhafter Erfüllung der Garantiekarte oder auf andere glaubwürdige Weise . Der Käufer ist nicht berechtigt, einen in der Vergangenheit gerügten Mangel geltend zu machen, wenn ein angemessener Preisnachlass gewährt wurde. Sollte die Ausübung des Mängelrechts dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere weil die Sache nicht in üblicher Weise zum Ort der Beanstandung transportiert werden kann oder es sich um eine eingebaute oder zum Eigentum gehörende Ware handelt, wird der Verkäufer die Mangels nach Absprache mit dem Käufer vor Ort oder auf andere Weise. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung zu leisten.
Artikel 3 - Frist für die Ausübung von Rechten
Der Käufer kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Sachen kann die Frist zur Ausübung der Rechte aus mangelhafter Leistung auf 12 Monate verkürzt werden; die Verkürzung der Frist wird vom Verkäufer in der Bestätigung der Verpflichtungen aus mangelhafter Leistung oder auf dem Verkaufsdokument angegeben. Nach Ablauf der Frist kann das Mängelrecht gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller leistet über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus eine besondere Beschaffenheitsgarantie. Der Käufer hat seine Rechte wegen mangelhafter Leistung unverzüglich nach Feststellung des Mangels der Ware geltend zu machen. Der Verkäufer haftet nicht für die Erhöhung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware verwendet, obwohl ihm der Mangel bekannt ist. Macht der Käufer den Mangel berechtigt gegenüber dem Verkäufer geltend, läuft die Frist zur Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware in Reparatur ist und der Käufer sie nicht verwenden kann. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Warenaustausches im Rahmen der Reklamationsabwicklung keine neue Frist für die Ausübung der Rechte aus mangelhafter Leistung besteht. Die Frist endet 24 Monate ab Erhalt nach Kauf der reklamierten Ware. Die Frist für die Ausübung der Mängelrechte ist nicht für die Lebensdauer der Ware maßgebend, sie unterscheidet sich hinsichtlich der Beschaffenheit des Produktes, seiner Wartung und Genauigkeit und Nutzungsintensität oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
Artikel 4 - Beilegung von Beschwerden
Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen, zu entscheiden. Die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit ist in dieser Frist nicht enthalten. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der Datum und Ort der Reklamation, die Merkmale des behaupteten Mangels, die vom Käufer geforderte Art der Reklamationsbearbeitung und die Art und Weise, in der der Käufer über die Erledigung informiert wird, angeführt werden . Reklamationen, einschließlich der Mängelbeseitigung, müssen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Reklamationsdatum, erledigt werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der letzte Tag der Frist der nächste Werktag. Der fruchtlose Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation und deren Dauer schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Reklamationsbearbeitung ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, die gewählte Lösungsmethode kann nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag zu übernehmen, an dem die Reklamation hätte erledigt werden sollen, danach ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Lager zu belasten oder die Ware im eigenen Namen an den Käufer zu verkaufen Konto. Der Verkäufer muss den Käufer über diese Vorgehensweise im Voraus unterrichten und ihm eine angemessene Nachfrist zur Übernahme der Ware setzen.
Artikel 5 - Abnahmequalität
Der Verkäufer erklärt, dass die Ware dem Käufer gemäß den Bestimmungen des § 2161 BGB übergeben wird, dh:
die Ware die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Eigenschaften und mangels Vereinbarung die vom Verkäufer oder Hersteller beschriebenen oder die der Käufer nach der Beschaffenheit der Ware und aufgrund von Werbung erwartet hat von ihnen,
die Ware für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck geeignet ist oder für den eine solche Sache üblicherweise verwendet wird,
die Ware ein Artikel in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht ist und
die Ware den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Für den Fall, dass die Ware bei Übernahme durch den Käufer den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht, hat der Käufer das Recht, eine neue Ware ohne Mängel zu liefern, es sei denn, dies ist aufgrund der Beschaffenheit der Sache unverhältnismäßig. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Sache, kann der Käufer nur den Austausch des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch nach der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung. Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht zur Lieferung einer neuen Ware ohne Mängel, zum Austausch von Teilen oder zur Nachbesserung keinen Gebrauch, kann er einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern, einen Teil ersetzen oder die Ware reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer keine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt oder die Nachbesserung erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, gilt die Sache als mangelhaft.
Artikel 6 - Haftung des Verkäufers für einen Mangel, der eine wesentliche oder nicht wesentliche Vertragsverletzung darstellt
Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder nicht wesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt auftreten, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei Abnahme gemäß § 5 nicht besteht als wesentliche Vertragsverletzung gilt, wenn der Käufer den Vertrag nicht abschließen würde, wenn er bei Vertragsschluss einen Mangel vorausgesehen hat, in anderen Fällen ein Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung ist. Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragswidrigkeit, hat der Käufer das Recht auf Wahl einer neuen Sache, Nachbesserung, angemessenen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag (mit Anspruch auf volle Kaufpreisrückerstattung). Handelt es sich bei dem Mangel um eine geringfügige Vertragswidrigkeit, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Preisnachlass. Der Käufer hat das Recht, eine neue einwandfreie Sache zu liefern, einen Teil zu ersetzen, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von der Art des Mangels, wenn er die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur nicht bestimmungsgemäß verwenden kann oder aufgrund einer größeren Anzahl von Defekten.
Artikel 7 - Kosten von Beschwerden und Streitigkeiten
Wird die Beanstandung als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der mit der Ausübung seines Rechts zweckmässig entstandenen Kosten. Für den Fall, dass der Verkäufer die Reklamation als unbegründet ablehnt, kann sich der Käufer oder im Einvernehmen mit dem Verkäufer beide Parteien an einen forensischen Sachverständigen wenden und die Durchführung einer unabhängigen sachverständigen Beurteilung des Mangels verlangen. Kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer keine Einigung zustande, kann sich der Käufer an die bestehenden Systeme der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, insbesondere an das System www.vasestiznosti.cz, oder an das zuständige Gericht wenden.
Artikel 8 - Vertragliche Qualitätsgarantie
Hat der Verkäufer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben, richtet sich deren Anwendung nach dieser Reklamationsordnung, es sei denn, die Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus mangelhafter Leistung (Garantiekarte) oder der Vertrag sieht etwas anderes vor. Dieses Beschwerdeverfahren gilt ab dem 1. Januar 2021.
Datenschutzrichtlinie (auch bekannt als DSGVO)
Datenschutzerklärung
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